Das Werkvertragsrecht regelt die Ansprüche aus Werkverträgen, insbesondere bei der Erbringung von Leistungen und der Herstellung von Werken.
Im Werkvertragsrecht unterstützen wir Auftraggeber und Auftragnehmer bei der rechtlichen Gestaltung und Durchsetzung von Werkverträgen. Ob es um Bauprojekte, Reparaturen oder sonstige Dienstleistungen geht – wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen eines Werkvertrags. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Werkverträge rechtssicher zu gestalten, Streitigkeiten über erbrachte Leistungen zu klären und Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Sollte es zu Mängeln oder Verzögerungen bei der Erbringung der Leistung kommen, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um eine erfolgreiche Lösung des Konflikts zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung im Werkvertragsrecht.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit steht eine umfassende Analyse Ihres Falles. Gemeinsam erarbeiten wir die relevanten Details und klären die Sachlage. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und informieren Sie über Ihre Rechte sowie mögliche Risiken. Darauf basierend entwickeln wir individuelle Lösungsstrategien, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Montags bis Donnerstags 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr | Freitags: 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
Wir stehen Ihnen mit unserem Team im Zivilrecht, u.a. im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Vertragsrecht zur Seite.
Dr. Endemann & Partner