Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis zwischen Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern, inklusive Mietverträgen, Mieterrechten und Eigentümerversammlungen.
Im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter sowie Wohnungseigentümer. Ob es um die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen, Streitigkeiten über Mietmängel oder die Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht – wir stehen Ihnen rechtlich zur Seite. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen, der Klärung von Kündigungs- und Räumungsfragen sowie der rechtlichen Auseinandersetzung in Eigentümerversammlungen. Dank unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, Konflikte außergerichtlich oder vor Gericht erfolgreich zu lösen.
Kontaktieren Sie uns für rechtliche Unterstützung bei Mietverträgen oder Eigentumsstreitigkeiten.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit steht eine umfassende Analyse Ihres Falles. Gemeinsam erarbeiten wir die relevanten Details und klären die Sachlage. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und informieren Sie über Ihre Rechte sowie mögliche Risiken. Darauf basierend entwickeln wir individuelle Lösungsstrategien, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Montags bis Donnerstags 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr | Freitags: 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
Wir stehen Ihnen mit unserem Team im Zivilrecht, u.a. im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Vertragsrecht zur Seite.
Dr. Endemann & Partner