Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt alle Rechtsverhältnisse rund um Banken, Finanzgeschäfte und Kapitalanlagen. Es umfasst Streitigkeiten zu Anlageberatungen, Darlehen und Kreditverträgen.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzgeschäfte und Kapitalanlagen. Unsere Kanzlei berät sowohl private Anleger als auch Unternehmen in Fragen der Anlageberatung, Darlehensverträgen, unrechtmäßigen Bankgebühren und Kapitalmarktprodukten. Wir setzen Ihre Rechte bei fehlerhafter Beratung, Schadensersatzforderungen und Auseinandersetzungen mit Banken durch. Unsere langjährige Erfahrung in diesem komplexen Rechtsgebiet ermöglicht es uns, Ihre Interessen umfassend zu vertreten – von der außergerichtlichen Klärung bis hin zur Prozessführung.
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung in allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit steht eine umfassende Analyse Ihres Falles. Gemeinsam erarbeiten wir die relevanten Details und klären die Sachlage. Im nächsten Schritt erläutern wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und informieren Sie über Ihre Rechte sowie mögliche Risiken. Darauf basierend entwickeln wir individuelle Lösungsstrategien, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Montags bis Donnerstags 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr | Freitags: 9.00 - 13.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
Wir stehen Ihnen mit unserem Team im Zivilrecht, u.a. im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Vertragsrecht zur Seite.
Dr. Endemann & Partner