Die Schwerpunkte und besonderen Kompetenzen unserer Kanzlei liegen in den nachfolgenden Rechtsgebieten, in denen wir beraten, außergerichtlich und gerichtlich tätig sind.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit in allen Angelegenheiten des individualen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte gleichermaßen wie Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitnehmer.
Unser Fokus liegt auf einer ganzheitlichen, praxis- und zielorientierten Beratung. Wir beherrschen die rein juristische Beratung. Aber unser Arbeitsrechtsreferat verfügt zusätzlich über langjährige Erfahrung aus Tätigkeiten in Unternehmen und Personalabteilungen. Die Erfahrungen in und die Kenntnis von betrieblichen Organisationsabläufen und Bedürfnissen, unternehmerisches Denken verbunden mit anwaltlicher Kompetenz ermöglichen praxisnahe Lösungen und Ergebnisse im Sinne unserer Mandanten. Die Beratung und Unterstützung unserer Mandanten im Tagesgeschäft, aber auch im Umgang mit betrieblicher Mitbestimmung, bei der Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen oder auch Tarifverträgen zählt ebenso zu unserem Portfolio, wie die Begleitung von Unternehmskäufen, Umstrukturierungen oder Betriebsübergängen.
Selbstverständlich setzten wir Ihr Recht wenn nötig auch gerichtlich durch. Zum Beispiel bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis oder aus Anlass seiner Beendigung, bei Beschlussverfahren und Einigungsstellen zwischen den Betriebsparteien und natürlich auch bei Kündigungsschutzklagen oder Auflösungsanträgen.
Regelmäßige Fortbildungen unserer Rechtsanwälte sichern Ihnen arbeitsrechtliche Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechnung.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie selbstverständlich in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Aufgeführt seien hier die Wesentlichen:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Musterarbeitsverträgen und Musterdokumenten für Unternehmen, von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Erstellung und Prüfung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen inklusive Verhandlungsbegleitung mit dem Betriebsrat/Personalrat oder dem Arbeitgeber
- Begleitung von Unternehmenskäufen, Reorganisationen und Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialpläne)
- Beratung und Begleitung von Tarifverhandlungen
- Prozessführung von Kündigungsschutzklagen, Zurwehrsetzung gegen Abmahnungen und Durchsetzung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
- Prozess- und Verfahrensführung von Beschlussverfahren und Einigungsstellen
- Durchführung von arbeitsrechtlichen Schulungen
- Unterstützung von Personalabteilungen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Tagesgeschäft
- Kirchliches Arbeitsrecht
Zuletzt noch einen Rat vom Anwalt: Fragen Sie bevor Sie Fakten schaffen! Später ist das Kind häufig schon in den Brunnen gefallen oder es entstehen höhrere Kosten, als es notwendig gewesen wäre.
Wir haben äußerst kurze Reaktionszeiten und Sie erhalten meist schon am selben Tag eine erste Antwort auf Ihre Fragestellung.
Der Bereich Arbeitsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Neukirchen (Fachanwalt für Arbeitsrecht) verantwortet. Weitere Informationen finden Sie auf seinem Profil.
Bank- und Kapitalmarktrecht
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bankvertragsrecht
- das Konto und dessen Sonderformen
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr
- EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking
- Kreditkartengeschäft
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft, Anlegerrechte, Anlage- und objektgerechte Beratung, Fehlberatung, Schadensersatzansprüche
- SWAP-Geschäft, Fehlberatung, Schadensersatz
- Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Anlegerrechte, Fehlberatung, Schadensersatzansprüche
- Anlage- und objektgerechte Beratung
- Leasingvertrag, Gewährleistungsansprüche, Rückabwicklung
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Recht der Bankenaufsicht
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechtes im Bank- und Kapitalmarktrecht
Erbrecht
Fragen des Erbrechts werden in unserer Zeit immer wichtiger. Um schon zu Lebzeiten Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen und ggf. ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen, damit der eigene letzte Wille tatsächlich auch umgesetzt wird.
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, welche Regelungen für Sie und Ihre Erben sinnvoll sind, und setzen Ihre Vorgaben um. Um steuerliche Fallen zu vermeiden, arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, damit Sie eine umfassende Beratung und Vertretung erhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Notar in allen erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung und unterstützen Sie din den folgenden Punkten:
- Familienrechtliche Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- vorweggenommene Erfolge
- Vertrags- und Testamentsgestaltung
- erbrechtliche Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
- Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung der Annahme der Erbschaft
- Erbenhaftung
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Verfahrens- und Prozessführung unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Erbrechtes
Familienrecht
Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder sonstigen familienrechtlichen Problemen? Unterhaltsfragen und Vermögensauseinandersetzungen sind existenziell. Ebenso ist beispielsweise die Frage, wie in einer Trennung mit einer gemeinsamen Immobilie umzugehen ist, sinnvoll nur mit Hilfe sachkundiger Beratung zu beantworten.
Wir bieten Ihnen auch Unterstützung in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie schnelle und umfassende Hilfe bei der Zuweisung einer Ehewohnung oder Problemen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Wir unterstützen und beraten bei der Gestaltung von Eheverträgen. Der gesetzliche Güterstand ist nicht für alle Ehen passend, so dass es oft sinnvoll ist, schon im Vorfeld Regelungen z.B. zu einem modifzierten Zugewinnausgleich oder anderen Güterstandsfragen zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Seit der Reform des Familien- und Unterhaltsrechts ist es sinnvoll, auch in diesem Bereich schon im Vorfeld festzulegen, ob und ggf. in welcher Höhe Ehegattenunterhalt gezahlt werden soll. Eine Absicherung durch die gesetzlichen Regelungen ist nicht mehr in dem Umfang gegeben, wie dies nach der alten Rechtslage der Fall war. Gerade wenn Kinder kommen und ein Ehepartner seine Berufstätigkeit deswegen einschränkt, ist es zwingend geboten, sich bereits zu diesem Zeitpunkt Gedanken hierzu zu machen.
Bei einer Trennung bzw. Scheidung sind oft auch erbrechtliche Fragen zu klären und ggf. ein Testament oder ein Erbvertrag der neuen Situation anzupassen.
Um Kindesunterhalt und/oder Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt) geltend zu machen und/oder zu berechnen, holen wir für Sie Auskünfte ein und berechnen danach die Unterhaltsbeträge nach aktuellen gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben.
Lassen Sie sich kompetent und umfassend durch uns beraten und vertreten. Gerade im Familienrecht sind neben spezialisierten Rechtskenntnissen Erfahrung und Fingerspitzengefühl wichtig. Oft lassen sich unlösbar erscheinende Fragen dann doch ohne große gerichtliche Streitigkeiten regeln. Aber auch bei Streitigkeiten vor Gericht stehen wir Ihnen zur Seite. Immer im Blick haben wir dabei, dass Familiensachen vielschichtig sind und – gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind – eine Kommunikationsbasis nicht zerstört werden sollte. Es geht eben nicht nur um Geld, sondern um mehr – ohne zu vergessen, dass die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, des Einkommens und bei einer Scheidung auch der Rentenanwartschaften, existenziell wichtig sind.
Als Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Delhey in allen familienrechtlichen Belangen mit Ihrer Erfahrung zur Seite, dies sind insbesondere
- Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Trennung und Trennungsfolgen
- Unterhaltsfragen, d.h. Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt, Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich
- Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Versorgungsausgleich
- Fragen des Elternunterhalts, Abwehr der Inanspruchnahme durch Sozialversicherungsträger aus Elternunterhalt
- Umgang
- Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Zuweisung einer Ehewohnung
- Hilfe und Unterstützung bei häuslicher Gewalt, Nebenklagevertretung
- Arbeitsrechtliche Fragen bei Arbeit im Familienunternehmen
- uvm.
Gesellschafts- und Handelsrecht
- Recht der Kaufleute und des Handelsstandes
- Recht der Handelsgeschäfte
- Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR)
- Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
- Mergers & Acquisitions (Fusionen und Übernahmen)
- Umwandlungsrecht, unter anderem Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel
- Unternehmenskauf (share & asset deals)
- Verfahren- und Prozessführung unter Berücksichtigung des Handels- und Gesellschaftsrechtes
Kaufrecht
- Gestaltung des Kaufvertrages
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung von Kaufpreisforderungen
- Abwehr von Kaufpreisforderungen
Medizinrecht
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Abwehr derselben
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
- Besonderheiten des Verfahrens und Prozessrechts im Medizinrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Durchsetzung von Mietforderungen
- Abwehr von Mietforderungen
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung von Miet- bzw. Pachtzinsen
- Wohneigentumsrecht
- Durchsetzung der Rechte der Wohneigentümer
- Abwehr angeblicher Ansprüche anderer Wohneigentümer
- Verwaltervertrag
- Maklerrecht
- Durchsetzung von Maklervergütungen
- Abwehr angeblicher Maklervergütung
- Verfahrens- und Prozessrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Miet- und Wohneigentumsrechtes
Schadensersatzrecht
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen, Schadensermittlung und Erstattungsfähigkeit des Schadens
- Abwehr von angeblichen Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
Strafrecht
- Recht der Strafverteidigung
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Jugendstrafverfahrensrecht
- Ordnungswidrigkeitenverfahrenrecht
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie nach Verkehrsunfällen und unterstützen Sie bei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, aber auch bei der Abwehr von unberechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Wir helfen Ihnen auch bei Verkehrsverstößen und Bußgeldsachen weiter.
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Vertragsrecht
- Gestaltung von Verträgen jeglicher Art
- Anfechtung, Beendigung, Kündigung, Anpassung des Vertrags
- Durchsetzung der Ansprüche aus dem Vertrag
- Abwehr angeblicher Ansprüche aus dem Vertrag
Werkvertragsrecht
- Gestaltung des Werkvertrages
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung der Werklohnvergütung
- Abwehr der Werklohnvergütung
- Verfahrens- und Prozessrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Werksvertragsrechtes