Erbrecht

Fragen des Erbrechts werden in unserer Zeit immer wichtiger. Um schon zu Lebzeiten Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen und ggf. ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen, damit der eigene letzte Wille tatsächlich auch umgesetzt wird.

Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, welche Regelungen für Sie und Ihre Erben sinnvoll sind, und setzen Ihre Vorgaben um. Um steuerliche Fallen zu vermeiden, arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, damit Sie eine umfassende Beratung und Vertretung erhalten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte und Notar in allen erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung und unterstützen Sie in den folgenden Punkten:

  1. Familienrechtliche Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  2. vorweggenommene Erfolge
  3. Vertrags- und Testamentsgestaltung
  4. erbrechtliche Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
  5. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft
  6. Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung der Annahme der Erbschaft
  7. Erbenhaftung
  8. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  9. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  10. Verfahrens- und Prozessführung unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Erbrechtes