Carsten Neukirchen

 

Rechtsanwalt und Partner

Herr Neukirchen berät Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er studierte nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Herr Neukirchen absolvierte 2001 sein 2. Staatsexamen und wurde 2005 zum Rechtsanwalt zugelassen.

Seit 2001 war Herr Neukirchen in verschiedenen Konzernen der Luftfahrt-, IT- und Logistikindustrie als arbeitsrechtlicher Unternehmensanwalt in Rechts- und Personalabteilungen tätig, zuletzt als Personalleiter und Prokurist eines weltweit agierenden Logistikunternehmens. Im Jahr 2012 wechselte er in die ausschließlich freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Herr Neukirchen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer ebenso wie Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte überregional in allen Fragen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts.

Er verbindet anwaltliche Fachkompetenz mit betrieblicher und unternehmerischer Erfahrung und ermöglicht so praxisorientierte Lösungen und Ergebnisse.